Rückforderungsbescheid erhalten?

Rückforderungsbescheid erhalten?

Sie haben einen Rückforderungsbescheid vom Jobcenter erhalten?
Wir überprüfen für Sie, ob er zu Recht ergangen ist.
Über dem Bescheid steht Aufhebungs- und Erstattungsbescheid oder eins vom beiden.
Wenn wir rechtzeitig Widerspruch und anschließend Klage einlegen besteht die sogenannte aufschiebende Wirkung, und Sie müssen ersteinmal nichts bezahlen!
Wir können dann überprüfen, ob das Jobcenter zurückfordern durfte oder nicht.
Oft wird zurück gefordert, obwohl die Voraussetzungen dafür gar nicht vorliegen!
Schicken Sie uns einfach Fotos von Ihrem Bescheid als Scan oder Foto an die Email-Adresse info@rechtsanwaeltin-petereit.de oder per Whatsapp an 0163/1541391.

(Hinweis zum E-Mail-/WhatsApp-Versand: Die Kommunikation per E-Mail und WhatsApp kann Sicherheitslücken aufweisen. Unverschlüsselte E-Mails könnten auf dem Weg vom Versender zum Empfänger durch unberechtigte Dritte eingesehen, vervielfältigt oder kopiert und verfälscht werden, so dass die gesetzlichen Anforderungen an die Vertraulichkeit und Verschwiegenheit nicht mehr gewährleistet werden könnten.)

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